Letzte Änderung 26.08.2026
Arbeitsgericht Trier
© SG Trier

Adresse und Kontakt
Anschrift:
Arbeitsgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
Postanschrift
Postfach 1280, 54202 Trier
Telefon: 0651 466-0
Telefax: 0651 466-7900
E-Mail in Verwaltungsangelegenheiten:
Poststelle.Trier(at)arbg.mjv.rlp.de
Die Nutzung des einfachen E-Mail-Verkehrs ist in gerichtlichen Verfahren nicht gestattet (z. B. Einreichung von Klagen, Eingaben in laufenden Verfahren, Klagerücknahmen, etc).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Soweit Sie einen verschlüsselten elektronischen Zugang zur Verwaltung wählen möchten, steht Ihnen das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de/ erforderlich.
Nachfolgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns", "Service und Informationen" sowie "Themen".
Behördenleiterin
Direktorin des Arbeitsgerichts Uta Lenz
Telefon: 0651 466-8113
Vertreterin der Behördenleiterin
Richterin am Arbeitsgericht Melanie Riske
Telefon: 0651 466-8117
Pressesprecherin
Direktorin des Arbeitsgerichts Uta Lenz
Telefon: 0651 466-8113
Geschäftsleiter
Justizamtmann Robert Thorwesten
Telefon: 0651 466-8020
Geschäftsstelle der 1. Kammer
Telefon: 0651 466-8023
Telefon: 0651 466-8623
Geschäftsstelle der 2. Kammer
Telefon: 0651 466-8113
Telefon: 0651 466-8613
Geschäftsstelle der 3. Kammer
Telefon: 0651 466-8023
Telefon: 0651 466-8623
Geschäftsstelle der 4. Kammer
Telefon: 0651 466-8117
Telefon: 0651 466-8617
Geschäftsstelle der 5. Kammer
Telefon: 0651 466-8021
Die Rechtsantragstelle steht Ihnen für eine persönliche Vorsprache sowie telefonische Auskünfte zur Verfügung.
Es wird gebeten, vor einem persönlichen Erscheinen auf der Rechtsantragstelle telefonisch Kontakt aufzunehmen, um vorab zu klären, ob Fristen zu beachten sind und welche Unterlagen für einen zu vereinbarenden Termin bei der Rechtsantragstelle erforderlich sind.
Das Gericht ist unter der Telefonnummer 0651 466-0 erreichbar.
Eine Auswahl verschiedener Klagevordrucke zum Download finden Sie unter der Rubrik "Service & Informationen".
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Rechtspfleger helfen Ihnen kostenlos bei der Formulierung einer Klage, dem Ausfüllen eines Mahnbescheides oder der Abfassung eines Antrages.
Die Rechtsantragsstelle verfügt jedoch nicht über Dolmetscher. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- einen Personalausweis, Reisepass oder andere Identifikationsdokumente
- Postanschriften aller am Verfahren Beteiligten
- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen, bisheriger Schriftwechsel
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden sowie Rechtsanwälten.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung
Eine telefonische Kontaktaufnahme vor einer persönlichen Vorsprache wird empfohlen, da die Rechtsantragstelle möglicherweise in Ausnahmefällen an einzelnen Tagen nicht besetzt ist.
Kontakt zur Rechtsantragstelle
Telefon: 0651 466-8019
Telefon: 0651 466-8020
Zugang zum Gebäude
Das Arbeitsgericht Trier befindet sich zusammen mit dem Sozialgericht Trier in einem gemeinsamen Gebäude in der Dietrichstraße 13. Das Gebäude verfügt über einen behindertengerechten Eingang. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Nebeneingang am Nikolaus-Koch-Platz über eine Rampe im Hof. Am Zugangstor zum Hof befindet sich eine Klingel mit Verbindung zur Wachtmeisterei.
Sicherheitskontrollen im Gebäude
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen potenziell gefährlichen Gegenständen, beispielsweise Glasflaschen, ist untersagt. Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt am Haupteingang des Gebäudes des Arbeitsgerichts, links unmittelbar neben der Eingangstür, eingelassen in der Hauswand. Ein Einwurf bis 24:00 Uhr ist fristwahrend.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO
- Direktorin des Arbeitsgerichts Uta Lenz
Vertreterin: Richterin am Arbeitsgericht Melanie Riske
Arbeitsgericht Trier, Dietrichstraße 13, 54290 Trier
Telefon 0651 466-0
Telefax 0651 466-7900
E-Mail: Poststelle.Trier(at)arbg.mjv.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Justizamtmann Robert Thorwesten
Arbeitsgericht Trier, Dietrichstraße 13, 54290 Trier
Telefon 0651 466-0
Telefax 0651 466-7900
E-Mail: Poststelle.Trier(at)arbg.mjv.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
- Stammdaten,
- Kommunikationsdaten,
- Vertragsdaten,
- Forderungsdaten und,
- Zahlungsinformationen
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligten des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichten,
- Gerichtsvollziehern,
- Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Nach dem im 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auskünfte zu einzelnen Rechtstreitigkeiten sind von dem Informationsanspruch nicht umfasst.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Du interessierst Dich für Recht und Justiz und möchtest den Arbeitsalltag eines
Gerichts kennenlernen? Dann nutze die Möglichkeit, ein Schülerpraktikum am
Arbeitsgericht zu absolvieren.
Während Deines Praktikums erhältst Du spannende Einblicke in die Arbeit eines
Gerichts. Du lernst die verschiedenen Aufgabenbereiche kennen, erfährst, wie
Gerichtsverfahren vorbereitet und organisiert werden, und kannst
Gerichtsverhandlungen besuchen. Außerdem bekommst Du einen Eindruck von den
vielfältigen Tätigkeiten der Richterinnen und Richter, der Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen und der
Gerichtsverwaltung.
Ein Schülerpraktikum am Arbeitsgericht bietet Dir die Gelegenheit, den Berufsalltag in
der Justiz aus nächster Nähe zu erleben und erste Erfahrungen in einem
abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsumfeld zu sammeln.
Wenn Du Interesse an einem Schülerpraktikum hast, freuen wir uns auf Deine
Bewerbung. Sende uns dazu bitte ein kurzes Anschreiben, Deinen Lebenslauf, Dein
letztes Schulzeugnis sowie den gewünschten Praktikumszeitraum. Nutze dafür gerne
die E-Mail-Adresse poststelle.trier(at)arbg.mjv.rlp.de.
Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Wenn Du Dich für die Berufe in der Justiz interessierst, schau gerne hier
https://justizausbildung.rlp.de/index.php vorbei.

© JM RLP
Elektronischer Rechtsverkehr
Es ist möglich, auf elektronischem Wege Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.


